CVJM-Bus Vermietung

 

Kennzeichen:
Fahrzeughersteller:
Sitzplätze:
Kraftstoff:

Vermietung
Monika Schwab
Hindenburgstr. 6
91578 Leutershausen

Tel. 09823 924181

AN-RR 609
Fiat
9
Diesel

Fiat

Benutzerordnung für den CVJM-Bus

Vertragsschluß:
  1. Jeder Nutzer oder Mieter des Fahrzeuges akzeptiert mit der Übergabe des Fahrzeuges diese Benutzerordnung.
  2. Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Er ist für den verkehrsseicheren Betrieb des Fahrzeuges sowie die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Auf die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung wird hingewiesen.
  3. Für infolge Verkehrsverstößen verhängte Bußgelder und Strafen haftet der verantwortliche Fahrzeugführer persönlich.
  4. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen am Fahrzeug, soweit nicht durch Fahrzeugversicherungen abgedeckt, tritt der Nutzer bzw. Mieter oder der verantwortliche Fahrzeugführer ein. Im übrigen haftet der Fahrzeugführer für entstandene Schäden bis zur Höhe von 500 €.
    Vor Fahrtaufnahme
  5. Für jeden Fahrtabschnitt sind der verantwortliche Fahrzeutführer namentlich, Kilometeranfangs- und endstand, Fahrtziel, Datum, Name der Gruppe und ggf. Auslagen in das Fahrtenbuch einzutragen und die Eintragungen durch Unterschrift zu bestätigen.
    Während der Fahrt
  6. Im Fahrzeug ist ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot einzuhalten. Fahrer und Mitfahrer haben sich so zu verhalten, dass das Ansehen des CVJM nicht beschädigt wird.
  7. Das Fahrzeug ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Vor längeren Fahrten und ca. alle 500 km ist jeweils der Ölstand, Kühlwasserstand, Reifenbeschaffenheit und -druck zu prüfen.
    Bei Rückgabe
  8. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat jede Beschädigung des Fahrzeuges bei Rückgabe unaufgefordert dem Fahrzeutwart oder - bei Verhinderung - beim Vereinsvorstand anzuzeigen.
  9. Die mängelfreie Rückgabe muss vom Beauftragten des Vermieters bestätigt werden. Evtl. Mängel müssen schriftlich festgehalten werden.
  10. Das Fahrzeug muss nach jeder Fahrt innen gereinigt werden (z.B. Staubsaugen). Von außen ist es nach längeren Fahrten oder bei offensichtlichen Verschmutzungen zu waschen (im Fahrtenbuch zu vermerken). Der Schlüssel ist an den Fahrzeugwart zurückzugeben.
  11. Das Fahrzeug ist auf dem TVU-Gelände zu parken.
    Abrechnung
  12. Die Kosten incl. Kraftstoff betragen 0,40 € bis 100 km, 0,38 € bis 200 km, 0,36 € bis 300 km, 0,34 € bis 400 km, 0,30 € ab 500 km. Falls erforderlich, werden die Kosten für die Beseitigung von Schäden ermittelt und in Rechnung gestellt.
  13. Die Bezahlung erfolgt duch sofortige Barzahlung beim Kassier des CJM oder - falls vereinbart - nach Rechnungstellung durch den CVJM.