Benutzerordnung für den CVJM-Bus
Vertragsschluß:
- Jeder Nutzer oder Mieter des Fahrzeuges akzeptiert mit der Übergabe
des Fahrzeuges diese Benutzerordnung.
- Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Er
ist für den verkehrsseicheren Betrieb des Fahrzeuges sowie die
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Auf die
besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung wird hingewiesen.
- Für infolge Verkehrsverstößen verhängte Bußgelder
und Strafen haftet der verantwortliche Fahrzeugführer persönlich.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen
am Fahrzeug, soweit nicht durch Fahrzeugversicherungen abgedeckt, tritt
der Nutzer bzw. Mieter oder der verantwortliche Fahrzeugführer
ein. Im übrigen haftet der Fahrzeugführer für entstandene
Schäden bis zur Höhe von 500 €.
Vor Fahrtaufnahme
- Für jeden Fahrtabschnitt sind der verantwortliche Fahrzeutführer
namentlich, Kilometeranfangs- und endstand, Fahrtziel, Datum, Name der
Gruppe und ggf. Auslagen in das Fahrtenbuch einzutragen und die Eintragungen
durch Unterschrift zu bestätigen.
Während der Fahrt
- Im Fahrzeug ist ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot einzuhalten.
Fahrer und Mitfahrer haben sich so zu verhalten, dass das Ansehen des
CVJM nicht beschädigt wird.
- Das Fahrzeug ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Vor längeren
Fahrten und ca. alle 500 km ist jeweils der Ölstand, Kühlwasserstand,
Reifenbeschaffenheit und -druck zu prüfen.
Bei Rückgabe
- Der verantwortliche Fahrzeugführer hat jede Beschädigung
des Fahrzeuges bei Rückgabe unaufgefordert dem Fahrzeutwart oder
- bei Verhinderung - beim Vereinsvorstand anzuzeigen.
- Die mängelfreie Rückgabe muss vom Beauftragten des Vermieters
bestätigt werden. Evtl. Mängel müssen schriftlich festgehalten
werden.
- Das Fahrzeug muss nach jeder Fahrt innen gereinigt werden (z.B. Staubsaugen).
Von außen ist es nach längeren Fahrten oder bei offensichtlichen
Verschmutzungen zu waschen (im Fahrtenbuch zu vermerken). Der Schlüssel
ist an den Fahrzeugwart zurückzugeben.
- Das Fahrzeug ist auf dem TVU-Gelände zu parken.
Abrechnung
- Die Kosten incl. Kraftstoff betragen 0,40 € bis 100 km, 0,38
€ bis 200 km, 0,36 € bis 300 km, 0,34 € bis 400 km, 0,30
€ ab 500 km. Falls erforderlich, werden die Kosten für die
Beseitigung von Schäden ermittelt und in Rechnung gestellt.
- Die Bezahlung erfolgt duch sofortige Barzahlung beim Kassier des CJM
oder - falls vereinbart - nach Rechnungstellung durch den CVJM.
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